Download Allokationseffizienz in der Rechtsordnung: Beiträge zum by Hans-Bernd Schäfer (auth.), Prof. Dr. jur. Claus Ott, Prof. PDF

By Hans-Bernd Schäfer (auth.), Prof. Dr. jur. Claus Ott, Prof. Dr. disc. oec. Hans-Bernd Schäfer (eds.)

Das Buch enthält die Beiträge zu einem interdisziplinären Symposium zur ökonomischen examine des Zivilrechts, das die Herausgeber mit Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk im März 1988 veranstaltet haben und an dem in diesem Forschungsbereich ausgewiesene Ökonomen und Juristen aus dem In- und Ausland teilgenommen haben. Die Beiträge befassen sich - jeweils aus juristischer und aus ökonomischer Sicht - mit Grundsatzfragen der ökonomischen examine des Zivilrechts sowie mit konkreten Problemen des Deliktrechts, des Vertragsrechts und des Sachenrechts; hier wird im einzelnen die Leistungsfähigkeit der ökonomischen examine für Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung untersucht. Außerdem wird in dem Buch der Frage nachgegangen, inwieweit das Prinzip der Allokationseffizienz mit anderen Rechtsprinzipien kollidiert und durch diese begrenzt wird.

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Schuldrecht, Allg. Teil, 6. Auf!. 1984, S. 436 ff. O. (Anm. 24), S. 37 28 Allgemeines Personlichkeitsrecht, Recht am eingerichteten und ausgeiibten Gewerbebetrieb, funktionaler Eigentumsbegriff, vgl. /Ott, C. ,219f. 35 Die uneingeschrankte Haftung des Geschaftsherrn fur Hilfspersonen uber culpa in contrahendo fuhrt ebenfalls zu Effizienzgewinnen, weil dadurch in der Regel die Transaktionskosten eines Risikoausgleichs zwischen Geschaftsherrn und Hilfspersonen reduziert werden konnen. Das ist an anderer Stelle naher begriindet worden.

190a 55 S. , S. , Rz. 190; vgl. a. Nachw. 58 Vgl. a. auf die Moglichkeit, Aufwendungen tiber den Preis weiterzugeben, abgestellt wird. 42 b) Die Abwagungen, die zur Konkretisierung von Aufklarungs- und Inforrnationspflichten fUhren, seien hier der Ktirze halber nur am Beispiel einer Entscheidung des BGH verdeutlicht: 59 Der Kliiger hatte bei Warenterminoptionsgeschiiften Verluste erlitten und nimmt die Beklagte, die die Optionen verkauft hat, auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kliiger stiitzt den Anspruch auf unzureichende Aufkliirung durch die Beklagte iiber die wirtschaftlichen Zusammenhiinge von Warenterminoptionen und insbesondere iiber die Bedeutung der Optionspriimie und die Auswirkungen eines Aufschlags des Verkiiufers auf die Borsenpriimie.

Die Ubereinstimmung dieser Argumentation mit Effizienztiberlegungen ist deutlich; Effizienzkriterien werden der Sache nach zur Begriindung herangezogen (Asymmetrie der Inforrnationskosten, Vertrauenspramie); der zitierte Satz weist zudem klar auf den Gesichtspunkt der Produktivitat der Inforrnationen hin. c) Die Reihe dieser Beispiele konnte fortgesetzt werden, etwa durch Entscheidungen zur kaufmannischen Untersuchungs- und Rtigepflicht beim Handelskauf (§ 377 HGB), zur Sachwalter-, Berufs- und Prospekthaftung oder zur Konkretisierung von Sorgfaltspflichten unterschiedlicher Art im rechtsgeschaftlichen Verkehr.

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